Mindestanforderungen
an Haltung und Pflege
Auf der Weide muss für alle Tiere ein trockener Unterstand zur Verfügung stehen. Er muss Schutz bieten vor Nässe und Wind.
Schatten von Unterstand oder Bäumen ist sehr wichtig, denn Skudden lieben kalt mehr als heiss.
Die Tiere müssen täglich Zugang zu frischem Wasser haben.
Entwurmen (Mittel gegen Darm-, Magen-, Lungenwürmer und Leberegel), bzw. Kot-Untersuchung (z. B. im Rahmen des Parasitenüberwachungsprogrammes des BGK) und wenn nötig, entwurmen. Bekämpfung der Aussenparasiten, wenn angezeigt.
Klauen schneiden, je nach Bodenbeschaffenheit, 2−5mal pro Jahr
Mindestens eine Wollschur pro Jahr
Die Broschüre "Tiere richtig halten" des Bundesamtes für Veterinärwesen gibt detaillierte Auskunft über die artgerechte Haltung von Schafen sowie über aktuelle Neuerungen im Tierschutzgesetz und kann hier heruntergeladen werden
Französisch: Mes moutons - j'en prends soin!
Gesetzliche Vorschriften / Bestimmungen
Es gibt eine Tierschutzgesetzgebung, dazu Verordnungen, Vorschriften und Richtlinien zur Tierhaltung und zu den entsprechenden Einrichtungen. Wenn Sie Nutztiere halten wollen, müssen Sie zudem bei der TVD in Bern eine Betriebsnummer beantragen.
Informationen dazu finden Sie unter Links